Gemäss Schimmer et al. (2010) können Verwaltungsräte mit Hilfe eines Strategieausschusses ihre Sorgfaltspflicht und strategische Aufsichtsfunktion effektiver wahrnehmen. Ein kontinuierlicher und fokussierter Strategiedialog in einer solchen Kommission kann dem Überwachungsorgan folgenden Mehrwert bringen: situationsgerechtere Strategieentscheidungen dank besserer Versorgung mit relevanten Informationen und vertieftem Einblick in komplexe strategische Sachverhalte, stärkere Identifikation mit dem eingeschlagenen Weg und bessere Beratung der Geschäftsleitung. Die Gefahren eines solchen Gremiums sehen Schimmer et al. (2010) in der Informationsasymmetrie im Verwaltungsrat, im erhöhten Koordinationsaufwand aufgrund zusätzlicher Schnittstellen sowie im Verlust der Unabhängigkeit der Mitglieder des Ausschusses. Dank der Trennung von Entscheidungsvorbereitung im Ausschuss und der Entscheidung im Gesamtplenum bewahren allerdings anfänglich mehr Mitglieder ihre Unabhängigkeit, als wenn der Gesamtverwaltungsrat von Beginn an über die Strategie berät. Bei der Arbeitsteilung ist genau darauf zu achten, dass der Verwaltungsrat die Gesamtverantwortung behält. Der Ausschuss kann folgende Funktionen übernehmen: Entscheidungsvorbereitung, Einbringen zusätzlicher Expertise, Erfahrungen und Sichtweisen, Überwachung der Umsetzung. Gegenüber dem gesamten Aufsichtsorgan hat er eine Berichtspflicht. Empfohlen werden eine Gruppengrösse von maximal fünf bis sieben Personen sowie eine ausgewogene Auswahl von exekutiven und nichtexekutiven Mitgliedern. Markus Schimmer, Lisa Hopfmüller, Lukas Müller (2010): Mit dem Strategieausschuss zur effektiven Unternehmensaufsicht – Zum Prinzip der symmetrischen Überwachung. In: Sven Kunisch u.a. (Hrsg.): Strategische Führung auf dem Prüfstand. Springer, Heidelberg, S. 37-63. |
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August 2017
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